Die rechtliche Grundlage: §29 StVZO
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt in §29, welche Anforderungen Glas und Verglasung von Fahrzeugen erfüllen müssen. Dieser Paragraph ist die Grundlage für alle TÜV-Prüfungen im Bereich Autoglas. Gemäß §29 StVZO muss die Verglasung so beschaffen sein, dass sie die Sicht des Fahrers nicht wesentlich beeinträchtigt und eine ausreichende Festigkeit bietet.
Das klingt zunächst allgemein – die TÜV-Prüfer arbeiten aber nach konkreten Richtlinien, die festlegen, ab welcher Größe und an welcher Position ein Glasschaden als Mangel gilt. Diese Kriterien sind bundesweit einheitlich und gelten für alle Prüfstellen.
Der kritische A-Bereich: Hier ist Vorsicht geboten
Der sogenannte A-Bereich ist der Sichtbereich des Fahrers – also der Bereich, in dem Sie beim Fahren hindurchschauen. Dieser Bereich erstreckt sich auf der Windschutzscheibe von links nach rechts und umfasst den Bereich vor dem Fahrer bis etwa zur Mitte der Scheibe.
In diesem A-Bereich gelten die strengsten Anforderungen:
- Kratzer: Kratzer mit einer Tiefe von mehr als 0,5 mm und einer Länge von mehr als 10 cm sind ein Mangel
- Trübungen: Größere Trübungen beeinträchtigen Ihre Sicht und sind nicht zulässig
- Steinschläge und Risse: Bereits ein Riss von mehr als 30 cm Länge oder ein Steinschlag mit einem Durchmesser von mehr als 12 mm führt zum TÜV-Mangel
Besonders wichtig: Der A-Bereich ist streng definiert. Bei der TÜV-Prüfung werden Laser und Messinstrumente eingesetzt, um die genaue Position eines Schadens zu bestimmen. Ein Riss außerhalb des A-Bereichs kann unter Umständen noch geduldet werden, derselbe Riss im A-Bereich führt jedoch zur Mängelung.
Größe und Position des Glasschadens: Die konkreten Grenzen
Nicht jeder Steinschlag und nicht jeder Riss führt automatisch zum TÜV-Mangel. Die TÜV-Prüfer prüfen nach folgenden Kriterien:
Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe ist am strengsten reguliert, da sie für die Sicht des Fahrers entscheidend ist:
- Steinschläge im A-Bereich: ab 12 mm Durchmesser ist ein Mangel vorhanden
- Risse im A-Bereich: ab 30 cm Länge ist ein Mangel vorhanden
- Risse außerhalb des A-Bereichs: bis 100 cm Länge in vielen Fällen zulässig
- Mehrere Schäden: Wenn mehr als 3 Steinschläge vorhanden sind, kann dies bereits zu Beanstandungen führen
Seitenscheiben und Heckscheibe
Bei Seitenscheiben und der Heckscheibe sind die Anforderungen etwas weniger streng, da diese weniger kritisch für die Sicht sind:
- Größere Risse und Sprünge werden teilweise akzeptiert, sofern sie die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen
- Trübungen und Kratzer sind weniger problematisch
- Ein fehlender Außenspiegel wegen Glasbruch führt jedoch immer zum Mangel
Dachscheibe und Panoramadach
Auch Dachscheiben werden beim TÜV kontrolliert. Ein beschädigtes Panoramadach kann ein Sicherheitsrisiko darstellen und zu Mängeln führen.
Was passiert bei der nächsten Hauptuntersuchung?
Sie haben einen Glasschaden und die nächste HU steht an – wie läuft das ab?
Der Inspektionsprozess
Der TÜV-Prüfer prüft zunächst von außen, ob sichtbare Glasschäden vorhanden sind. Dann wird der Schaden genauer untersucht:
- Position wird bestimmt (liegt es im A-Bereich oder außerhalb?)
- Größe wird gemessen (Durchmesser bei Steinschlägen, Länge bei Rissen)
- Sichtbeeinträchtigung wird bewertet (beeinträchtigt der Schaden die Fahrersicht?)
- Sicherheitsrisiko wird eingeschätzt (kann das Glas weiter barsten?)
Szenario 1: Mangel erkannt – was nun?
Wird bei der HU ein TÜV-Mangel wegen Autoglasschaden festgestellt, erhalten Sie eine Mängelliste. Sie haben dann zwei Optionen:
- Nachbesserung: Sie können das Glas reparieren oder austauschen und zur Nachprüfung kommen. Diese ist innerhalb von 4 Wochen kostenpflichtig, danach wird es teurer
- Abmeldung: Falls Sie das Auto nicht mehr fahren möchten, können Sie es abmelden
Wichtig: Mit einem erkannten TÜV-Mangel dürfen Sie das Fahrzeug theoretisch noch bis zur nächsten Stelle fahren, um es reparieren zu lassen. Allerdings sollten Sie dies zügig tun, da die Polizei Sie bei einer Kontrolle beanstanden kann.
Szenario 2: Kein Mangel – Sie haben Glück
Liegt Ihr Glasschaden außerhalb des A-Bereichs oder entspricht nicht den Größenkriterien, erhalten Sie die Plakette und können weiterfahren. Das heißt aber nicht, dass Sie den Schaden ignorieren sollten – ein Riss kann sich ausbreiten, und aus einem tolerierten Schaden kann schnell ein TÜV-Mangel werden.
Prävention und praktische Tipps
Um erst gar nicht in die Situation zu kommen, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Regelmäßige Kontrolle: Schauen Sie sich Ihre Verglasung regelmäßig an. Ein kleiner Steinschlag kann sich schnell zu einem großen Riss entwickeln
- Frühzeitige Reparatur: Bei kleineren Schäden lohnt sich eine Reparatur (keine TÜV-Kosten) deutlich mehr als ein später notwendiger Austausch
- Vorsicht beim Parkplatz: Parken Sie, wenn möglich, in geschützten Bereichen, um Steinschläge zu vermeiden
- Vor der HU prüfen lassen: Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie Ihr Glas vor der TÜV-Prüfung von einem Fachmann bewerten
Wann sollten Sie handeln?
Wenn Sie einen Glasschaden haben und in den nächsten Wochen eine HU ansteht, sollten Sie nicht darauf hoffen, dass der Schaden nicht auffällt. Die TÜV-Prüfer sind geschult und arbeiten nach klaren Richtlinien. Es ist besser, proaktiv zu handeln:
Lassen Sie Ihr Glas vor der TÜV-Prüfung von einem Fachmann inspizieren. Ein Autoglas-Experte kann Ihnen schnell sagen, ob ein Mangel vorhanden ist oder nicht. So können Sie rechtzeitig entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder einen Austausch vornehmen möchten. Viele Reparaturen sind günstiger als Sie denken – und verhindern Kosten bei der HU-Nachprüfung.
Wenn Sie in der Region Berlin und Umgebung unterwegs sind, können Sie uns kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Wir überprüfen Ihr Glas und sagen Ihnen, ob ein TÜV-Mangel vorliegt. Unter 0176 68419038 erreichen Sie unsere Experten – oder buchen Sie direkt einen Termin zur Inspektion.